BR-DE-16
Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer fehlt
Wortlaut der Regel
Wenn in einer Rechnung die Steuercodes S, Z, E, AE, K, G, L oder M verwendet werden, muss mindestens eines der Elemente "Seller VAT identifier" (BT-31), "Seller tax registration identifier" (BT-32) oder "SELLER TAX REPRESENTATIVE PARTY" (BG-11) übermittelt werden.Der Wortlaut steht unverändert so, wie ihn die Stelle veröffentlicht hat, die die Regel herausgibt.
Was dieser Hinweis bedeutet
Bei den verwendeten Steuercodes muss der Rechnungssteller steuerlich identifizierbar sein.
Der Rechnungssteller muss steuerlich identifizierbar sein, damit der ausgewiesene Steuerbetrag einem Steuerpflichtigen zugeordnet werden kann.
Tragen Sie Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer im Feld BT-31 oder Ihre Steuernummer im Feld BT-32 ein.
- Regelwerk
- xrechnung-cius
- Gewicht
- error
- Betroffene Angabe
- BT-31
- Stelle in der Datei (UBL)
- /Invoice/cac:AccountingSupplierParty/cac:Party/cac:PartyTaxScheme/cbc:CompanyID
- Stelle in der Datei (CII)
- /rsm:CrossIndustryInvoice/rsm:SupplyChainTradeTransaction/ram:ApplicableHeaderTradeAgreement/ram:SellerTradeParty/ram:SpecifiedTaxRegistration/ram:ID
- Beispiel für den Wert
- DE123456789
- Einordnung nach dem BMF-Schreiben vom 15.10.2025
- Geschäftsregelfehler
Stand der Regeln
- Fassung der nationalen Ausprägung
- 3.0.2
- Fassung der europäischen Prüfregeln
- 1.3.15
- Fassung der Prüfkonfiguration
- 2026-01-31
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