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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Dieser Text beschreibt, was der Dienst leistet, was er ausdrücklich nicht leistet und wie ein Vertrag zustande kommt. Die vertraglichen Regelungen zu Haftung, Gerichtsstand und Änderungen stehen noch aus, ebenso die Regelungen, die für Verbraucher gelten.

Gegenstand

Der Betreiber stellt eine Software zur Verfügung, mit der Sie elektronische Rechnungen prüfen, erzeugen, versenden, entgegennehmen und aufbewahren können. Die Nutzung erfolgt über den Browser; es wird nichts installiert.

Keine Rechts- und keine Steuerberatung

Der Dienst gibt Hinweise darauf, welche Regeln zu welchem Zeitpunkt für Sie in Frage kommen, und nennt dazu den Stand und die Fundstelle. Diese Hinweise ersetzen keine Beratung durch eine Steuerberaterin, einen Steuerberater oder eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Eine Prüfung durch diesen Dienst bestätigt ausschließlich die geprüften technischen und fachlichen Regeln. Sie stellt keine steuerliche Anerkennung fest, keine Rechtskonformität eines einzelnen Geschäftsvorgangs und keine Berechtigung zum Abzug der Vorsteuer.

Wo der Dienst nicht sicher urteilen kann, sagt er das und behauptet nichts anderes.

An wen sich der Dienst richtet

Der Betreiber hat am 25. August 2026 entschieden, dass auch Verbraucherinnen und Verbraucher einen bezahlten Vertrag über diesen Dienst schließen können sollen. Damit gelten die Regelungen, die das Gesetz für Verträge im Fernabsatz mit Verbrauchern vorsieht.

Bis diese Regelungen geschrieben und im Bestellweg umgesetzt sind, beschreibt dieser Abschnitt nur die Entscheidung und nicht ihr Ergebnis.

Hier fehlt noch etwas: Vollständig offen. Es fehlen: die Belehrung über das Widerrufsrecht samt Musterformular, die Angaben, die dem Verbraucher unmittelbar vor der Bestellung zu geben sind, die Beschriftung der Bestellschaltfläche, die Angabe des Gesamtpreises einschließlich Umsatzsteuer, eine ständig verfügbare Widerrufsfunktion und eine ständig verfügbare Kündigungsschaltfläche. Welche Norm dabei welche Anforderung stellt und welche davon auf diesen Dienst zutrifft, steht in `docs/RECHTSTEXTE_PRUEFMAPPE.md` mit Fundstelle; formuliert und entschieden wird es in der anwaltlichen Prüfung.

Zustandekommen und Tarife

Ein Vertrag über die kostenlose Nutzung kommt zustande, wenn Sie ein Konto anlegen. Der kostenlose Tarif erlaubt fünf ausgestellte Rechnungen im Kalendermonat; der bezahlte Tarif hebt diese Grenze auf. Rechnungen prüfen können Sie auch ohne Konto und ohne Grenze im Tarif.

Den bezahlten Tarif buchen Sie, indem Sie aus Ihrem Konto heraus zum Zahlungsdienst wechseln und dort abschließen. Der angezeigte Preis wird bei jedem Aufruf von dort geholt, wo auch abgerechnet wird; er ist damit derselbe.

Daneben kann der Betreiber einem Konto einen Tarif ohne Abonnement und ohne Zahlung setzen. In diesem Fall gibt es beim Zahlungsdienst nichts zu kündigen, und das Konto sagt das auch.

Hier fehlt noch etwas: Bei der Registrierung wird heute weder auf diese Bedingungen noch auf die Datenschutzerklärung verwiesen, und es wird ihnen nicht zugestimmt. Ob und wie das nachzuholen ist, ist zu entscheiden. Offen ist außerdem, welche der beiden Schaltflächen die Bestellung abgibt: die im Konto, die zum Zahlungsdienst führt, oder die beim Zahlungsdienst selbst. Davon hängt ab, welche von beiden zu beschriften ist.

Laufzeit und Kündigung

Das Abonnement läuft monatlich. Sie können jederzeit kündigen; der bezahlte Tarif bleibt bis zum Ende des bezahlten Zeitraums bestehen, danach gilt wieder der kostenlose. Ihre Belege bleiben dabei erhalten.

Die Kündigung lösen Sie heute in Ihrem Konto aus, also nach der Anmeldung.

Hier fehlt noch etwas: Ob eine Kündigungsschaltfläche zusätzlich außerhalb des angemeldeten Bereichs vorzuhalten ist, hängt an der Entscheidung über die Verbraucher und ist zu klären. Die Fundstelle steht in der Prüfmappe.

Ihre Mitwirkung

Die Richtigkeit der Angaben auf einer Rechnung liegt bei Ihnen. Der Dienst prüft gegen Formatregeln; ob ein Geschäftsvorfall so stattgefunden hat, wie er auf der Rechnung steht, kann er nicht wissen.

Sie halten Ihre Zugangsdaten geheim und richten die zweite Stufe ein, wo der Dienst sie verlangt.

Verfügbarkeit

Der Betreiber bemüht sich um einen durchgehenden Betrieb. Eine Verfügbarkeit wird derzeit nicht zugesichert; ein Wartungsfenster und Reaktionszeiten sind nicht vereinbart.

Den aktuellen Zustand der Teile des Dienstes können Sie jederzeit auf der Seite „Betriebsstatus" nachsehen. Sie wird bei einer Störung nicht abgeschaltet, sondern ist dann erst recht die Auskunft.

Zum möglichen Datenverlust, damit die Frage nicht offenbleibt: gesichert wird einmal täglich in der Nacht. Zwischen zwei Sicherungen liegt damit bis zu ein Tag, und ein Ausfall, der die Wiederherstellung aus einer Sicherung nötig macht, kann bis zu diesen einen Tag an Arbeit kosten. Eine Wiederherstellung auf einen frei gewählten Zeitpunkt gibt es nicht.

Hier fehlt noch etwas: Der Betreiber hatte sich als Ziel gesetzt, höchstens fünfzehn Minuten Arbeit zu verlieren und binnen vier Stunden wieder zu stehen. Der erste Wert ist mit dem heutigen Aufbau nicht erreichbar, der zweite ist nicht gemessen. Beide Zahlen sind hier deshalb nicht als Zusage genannt. Was zugesagt wird, ist zu entscheiden.

Ende des Vertrags

Vor dem Ende können Sie Ihre Belege vollständig herausziehen: als Tabelle und als Sammelbehälter mit allen Originaldateien.

Hier fehlt noch etwas: Wie lange nach dem Ende Daten noch vorgehalten werden und wann sie gelöscht werden, ist noch zu entscheiden, im Einklang mit der Aufbewahrung. Eine Funktion, mit der Sie Ihr Konto selbst schließen, gibt es heute nicht.

Haftung, Gerichtsstand, Änderungen

Diese Abschnitte fehlen in diesem Text. Sie sind der Teil, der eine juristische Prüfung braucht, und werden hier nicht vorweggenommen.

Was die Prüfung dafür an Tatsachen braucht, ist erhoben und liegt beim Betreiber bereit: welche Leistung zugesagt wird, welche ausdrücklich nicht, welche Verfügbarkeit gemessen wird und welcher Datenverlust technisch möglich ist.

Hier fehlt noch etwas: Vollständig offen.

Streitbeilegung

Die europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung ist eingestellt. Ein Verweis darauf steht deshalb bewusst nicht in diesem Text.

Hier fehlt noch etwas: Ob und in welcher Form der Betreiber auf eine Verbraucherschlichtungsstelle hinzuweisen hat, ist offen. Es hängt daran, ob er zur Teilnahme bereit oder verpflichtet ist und wie viele Personen er beschäftigt; die Fundstelle steht in der Prüfmappe. Beide Angaben liegen beim Betreiber und sind noch nicht erklärt.

Fassung vom 2026-08-29