BR-DE-18
Skontoangabe nicht im vorgegebenen Format
Wortlaut der Regel
Skonto Zeilen in müssen diesem regulärem Ausdruck entsprechen: . Die Informationen zur Gewährung von Skonto müssen wie folgt im Element "Payment terms" (BT-20) übermittelt werden: Anzugeben ist im ersten Segment "SKONTO", im zweiten "TAGE=n", im dritten "PROZENT=n". Prozentzahlen sind ohne Vorzeichen sowie mit Punkt getrennt von zwei Nachkommastellen anzugeben. Liegt dem zu berechnenden Betrag nicht BT-115, "fälliger Betrag" zugrunde, sondern nur ein Teil des fälligen Betrags der Rechnung, ist der Grundwert zur Berechnung von Skonto als viertes Segment "BASISBETRAG=n" gemäß dem semantischen Datentypen Amount anzugeben. Jeder Eintrag beginnt mit einer #, die Segmente sind mit einer # getrennt und eine Zeile schließt mit einer # ab. Am Ende einer vollständigen Skontoangabe muss ein XML-konformer Zeilenumbruch folgen. Alle Angaben zur Gewährung von Skonto müssen in Großbuchstaben gemacht werden. Zusätzliches Whitespace (Leerzeichen, Tabulatoren oder Zeilenumbrüche) ist nicht zulässig. Andere Zeichen oder Texte als in den oberen Vorgaben genannt sind nicht zulässig.Der Wortlaut steht unverändert so, wie ihn die Stelle veröffentlicht hat, die die Regel herausgibt.
Was dieser Hinweis bedeutet
Skonto muss in den Zahlungsbedingungen in einem festen Format stehen, damit Empfangssysteme es maschinell auswerten können.
Schreiben Sie die Skontoangabe im Feld BT-20 in Großbuchstaben nach dem Muster mit den Segmenten SKONTO, TAGE und PROZENT, jeweils mit Rautezeichen getrennt.
- Regelwerk
- xrechnung-cius
- Gewicht
- error
- Betroffene Angabe
- BT-20
- Stelle in der Datei (UBL)
- /Invoice/cac:PaymentTerms/cbc:Note
- Stelle in der Datei (CII)
- /rsm:CrossIndustryInvoice/rsm:SupplyChainTradeTransaction/ram:ApplicableHeaderTradeSettlement/ram:SpecifiedTradePaymentTerms/ram:Description
- Beispiel für den Wert
- #SKONTO#TAGE=14#PROZENT=2.00#
- Einordnung nach dem BMF-Schreiben vom 15.10.2025
- Geschäftsregelfehler
Stand der Regeln
- Fassung der nationalen Ausprägung
- 3.0.2
- Fassung der europäischen Prüfregeln
- 1.3.15
- Fassung der Prüfkonfiguration
- 2026-01-31
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