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BR-DE-TMP-32

Liefer- oder Leistungsdatum fehlt

Wortlaut der Regel

Eine Rechnung sollte zur Angabe des Liefer-/Leistungsdatums entweder BT-72 "Actual delivery date", BG-14 "Invoicing period" oder in jeder Rechnungsposition BG-26 "Invoice line period" enthalten.

Der Wortlaut steht unverändert so, wie ihn die Stelle veröffentlicht hat, die die Regel herausgibt.

Was dieser Hinweis bedeutet

Die Rechnung nennt weder ein Lieferdatum noch einen Leistungszeitraum.

Der Empfänger muss erkennen können, wann die Leistung erbracht wurde; davon hängt ab, welchem Zeitraum er die Rechnung zuordnet.

Tragen Sie das Lieferdatum im Feld BT-72 ein oder geben Sie in der Gruppe BG-14 den Leistungszeitraum an.

Regelwerk
xrechnung-cius
Gewicht
information
Betroffene Angabe
BT-72
Stelle in der Datei (UBL)
/Invoice/cac:Delivery/cbc:ActualDeliveryDate
Stelle in der Datei (CII)
/rsm:CrossIndustryInvoice/rsm:SupplyChainTradeTransaction/ram:ApplicableHeaderTradeDelivery/ram:ActualDeliverySupplyChainEvent/ram:OccurrenceDateTime/udt:DateTimeString
Beispiel für den Wert
2026-08-15
Einordnung nach dem BMF-Schreiben vom 15.10.2025
Geschäftsregelfehler

Prüfen Sie Ihre eigene Datei

Stand der Regeln

Fassung der nationalen Ausprägung
3.0.2
Fassung der europäischen Prüfregeln
1.3.15
Fassung der Prüfkonfiguration
2026-01-31

Stand dieser Seite:

Diese Seite beschreibt eine Regel. Sie ist selbst keine Prüfung und enthält kein Ergebnis zu Ihrer Datei.